Integrationskurse für Zuwanderer
Gefördert durch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Geförderte Integrationskurse in Ingolstadt und Abensberg
Deutsch lernen für Ihre Zukunft in Deutschland.
Sprache ist sehr wichtig, wenn Menschen gut in einem Land leben möchten. Deshalb hat die deutsche Regierung im Jahr 2005 ein Gesetz gemacht. Dieses Gesetz heißt Zuwanderungsgesetz. Mit diesem Gesetz gibt es staatliche Angebote, die helfen sollen, dass sich Menschen gut in Deutschland einleben können. Ein wichtiges Angebot ist der Integrationskurs.
Damit die Regierung den Kurs bezahlen kann, müssen alle Personen, die den Kurs machen möchten, bestimmte Dokumente haben: einen Berechtigungsschein und einen Einstufungstest. Wenn man beides hat, kann man sich für den Kurs anmelden.
Startende Integrationskurse in Ingolstadt und Abensberg
Sprache | Wo? | Typ | Ziel-Level | Beginn | Unterrichtszeit |
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Inhalte des Integrationskurses
Der Integrationskurs findet im Vollzeitkurs (VZ) täglich 5 Unterrichtseinheiten oder im Teilzeitkurs (TZ) 4 (3) x pro Woche 4 Unterrichtseinheiten (Abendkurs) statt. Der Integrationskurs ist in 7 Module (1 Modul = 100 UE) bzw. 10 Module (Eltern VZ) gegliedert.
Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs bis zu B1 Niveau und einem Orientierungskurs:
Teil 1: Sprachkurs
Schwerpunkte des Sprachkurses sind allgemeiner Grammatik- und Wortschatzaufbau, Alltagssituationen und vieles mehr.
Der Sprachkurs endet mit dem "Deutschtest für Zuwanderer" (Level: B1).
Teil 2: Orientierungskurs
Nach dem Sprachkurs erfahren Sie vieles über Politik, Kultur und die Geschichte Deutschlands.
Der Orientierungskurs endet mit dem Test "Leben in Deutschland".
Bitte beachten Sie: Teilnehmer des Integrationkurses müssen gut in lateinischer Schrift schreiben können.
Bei Fragen dazu informieren wir Sie gerne!
Checkliste für die Teilnahme an einem Integrationskurs
1. Der Einstufungstest
Der Einstufungstest ist Voraussetzung für die Teilnahme am Integrationskurs. Er besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wenn Sie bereits Kenntnisse in der deutschen Sprachen haben, können Sie in einen laufenden Kurs einsteigen. Das spart Ihnen Zeit und Geld. Um zu wissen, wie gut Sie schon Deutsch sprechen, müssen Sie einen Einstufungstest machen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für den verpflichtenden Einstufungstest!
- Kontaktieren Sie uns per Telefon: 0841 88 51 85-0
- senden Sie uns eine E-Mail
- oder kommen Sie persönlich bei uns am Standort in der Ludwigstr. 18 in Ingolstadt vorbei.
2. Wichtige Dokumente für die Anmeldung zum Integrationskurs
Wenn Sie sich zu einem Kurs verbindlich anmelden möchten, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Ausweis bzw. Pass
- Zulassung zur Förderung (= Berechtigungsschein)
- Eine gültige Bankverbindung (Konto), von dem wir die Kosten für die Module monatlich abbuchen können
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu einem Integrationskurs bei inlingua Ingolstadt und Abensberg
Alle Ausländer, die die Sprache lernen möchten oder müssen.
- Für EU-Bürger: Kommen Sie mit Ihrem Pass oder Ausweis zu uns in die Sprachenschule und wir beantragen die staatliche Förderung (Zulassung = "Berechtigungsschein") beim "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) für Sie.
- Für Nicht-EU-Bürger: Gehen Sie zur Ausländerbehörde Ihrer Kreisstadt (z.B Ingolstadt oder Kelheim) und Sie bekommen dort Ihre Zulassung ("Berechtigungsschein"), um die staatliche Förderung zu erhalten.
Informationen, wer eine Förderung erhält, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Kursgebühr beträgt 220 € mit Berechtigungsschein bzw. Verpflichtung / pro 100 UE, oder 440 € für Privatzahler. Für Sozialleistungsempfänger besteht die Möglichkeit für die Kostenbefreiung. (gemäß Trägerrundschreiben 23/20 - gültig ab Januar 2021).
Damit wir Ihnen den passenden Kurs empfehlen können (z.B.: Alphabetisierungskurs, Elternkurs, Allgemeinkurs, Intensivkurs oder Jugenkurs), ist der Einstufungstest auch für Anfänger verpflichtend.
Die Einstufungen finden am Montag und Dienstag nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte vereinbaren Sie die Termine immer telefonisch unter 0841 - 88 51 85-0!
Ja. Für alle Teilnehmer, die einen Berechtigungschein oder eine Verpflichtung haben, ist die Teilnahme verpflichtend. Fehlzeiten werden nur in Ausnahmefällen erlaubt. Weitere Informationen erhalten Sie vom Kursträger oder auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Ja. Man darf 300 UE im Sprachkurs wiederholen. Nähere Informationen erhalten Sie von uns, wenn eine Wiederholung nötig ist.
Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, darf man die DtZ Prüfung kostenlos wiederholen. Der Test LiD kann nur einmal kostenlos abgelegt werden.
Nein. Eine Voraussetzung an der Teilnahme des Integrationskurses ist es, gut in der lateinischen Schrift zu schreiben.
Alle Personen, die kaum oder nicht in der lateinischen Schrift schreiben können, besuchen einen so genannten "Alphabetisierungskurs". Die Kollegen der Kolping-Akademie beraten Sie gerne: https://kolping-akademie-ingolstadt.de/sprachkurse/alphabetisierungskurs/
Sie haben Fragen zu einem Integrationskurs bei inlingua?
Sie haben Interesse an einem Integrationskurs bei inlingua Ingolstadt und Abensberg? Oder Sie haben noch weitere Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Per Telefon unter 0841 - 88 51 85-0 oder senden Sie eine E-Mail.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!