inlingua Übersetzungen & Dolmetscherservice
Eindruck durch Ausdruck
Der inlingua Übersetzungsservice
inlingua Ingolstadt bietet Ihnen Übersetzungen in und aus allen Sprachen, mit oder ohne Beglaubigung.
Übersetzungen in und aus allen Sprachen
inlingua Übersetzungen & Dolmetscherservice
Eindruck durch Ausdruck
inlingua bietet Ihnen Übersetzungen in und aus allen Sprachen, mit oder ohne Beglaubigung. Unsere Übersetzer sind hochqualifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung in verschiedensten Fachbereichen (Recht, Technik, Medizin uvm.). Übersetzer für beglaubigte Dokumente sind bei Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt oder ermächtigt. Termingerecht und zuverlässig erledigen wir auch komplexe Übersetzungsaufträge:
- Dokumente, Verträge, Patentschriften
- Werbetexte, Imagebroschüren, Websites, Jahresberichte
- Handbücher, Software, Bedienungsanleitungen
Erfahrene Dolmetscher stehen Ihnen für Ihre Veranstaltungen zur Verfügung.
- Hochzeiten, offizielle Anlässe
- Besprechungen, Präsentationen, Verhandlungen
- Konferenzen, Symposien, Kongresse, Fachtagungen
- Führungen, Werksrundgänge
Wir übersetzen und dolmetschen in und aus allen Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Französisch, Rumänisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch, Thai, Koreanisch, Japanisch u.v.m.
Organisatorische Hinweise für Ihren Übersetzungauftrag
Für beglaubigte Übersetzungen (z.B. Ausweise, Zeugnisse, offizielle Dokumente)
Um eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag zu geben, kommen Sie bitte mit den Original-Dokumenten zu uns ins Büro. Die Übersetzung Ihrer Dokumente dauert in der Regel 1 Woche. Der Preis für die Übersetzung hängt vom Umfang und der Sprache ab. Beglaubigte Übersetzungen werden pro Normzeile berechnet. Ihre Original-Dokumente bleiben während der Bearbeitungszeit bei uns in sicherer Verwahrung. Bitte rechnen Sie damit, dass bei der Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe der Mindestgebühr (25 Zeilen + Beglaubigungsgebühr € 10,00) bezahlt werden muss.
Der Zeilenpreis ist pro Sprache unterschiedlich und kann von € 1,60 bis zu € 3,95 betragen. Die Restzahlung erfolgt bei persönlicher Abholung der Übersetzung und der Originale.
Für allgemeine Übersetzungen (z.B. Homepages, Betriebsanleitungen, Broschüren)
Um eine allgemeine Übersetzung in Auftrag zu geben, senden Sie uns bitte vorab den zu übersetzenden Text per Email mit Angabe der Zielsprache zu. Wir erstellen Ihnen umgehend ein verbindliches Angebot und nennen Ihnen den Liefertermin. Die Rücksendung der Übersetzung erfolgt termintreu per Email.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier die häufigsten und wichtigsten Fragen unserer Kunden im Überblick:
Nach ca. 5 Werktagen, nachdem Sie persönlich den Übersetzungsauftrag bei uns im Büro unterschrieben haben, liegt die Übersetzung im Original bei inlingua vor. Wir informieren Sie sofort per SMS, wenn das Dokument zur Abholung bereit liegt.
Bei inlingua gibt es keine Pauschalpreise für Übersetzungen. Übersetzungen werden zeilengenau nach der Anzahl der Normzeilen in der Zielsprache berechnet.
Um zu wissen, wie viele Normzeilen bezahlt werden müssen, muss das Dokument also erst von einem Übersetzer übersetzt werden.
In jedem Fall wird der Übersetzer mindestens die Kosten für die Übersetzung von 25 Normzeilen erheben. Deshalb bezahlen Sie bei Auftragserteilung den Preis von 25 Normzeilen als Anzahlung - die Differenz begleichen Sie bei der Abholung (Restzahlung).
Die Zeilenpreise sind pro Sprache unterschiedlich und können gerne bei inlingua angefragt werden, damit Sie die Preise mit anderen Anbietern vergleichen können.
Ja, das geht! Wenn Sie vor Auftragserteilung den finalen Preis für die Übersetzung wissen möchten, können wir gerne einen Kostenvoranschlag für Sie erstellen.
Um einen Kostenvoranschlag anzufragen, können Sie uns die zu übersetzenden Dokumente als Scan per E-Mail senden. Nach 1-2 Tagen informieren wir Sie über den finalen Preis für die Übersetzung. Wenn Sie die Übersetzung zu diesem Preis in Auftrag geben möchten, bringen Sie bitte die Originaldokumente zu uns ins Büro und begleichen die Rechnung. Nach ca. 5 Werktagen liegt die Übersetzung zur Abholung für Sie bereit.
Bitte beachten Sie: Der Preis für beglaubigte Übersetzungen wird zeilengenau nach Normzeile in der Zielsprache ermittelt. Wenn Sie Preise mit anderen Anbietern vergleichen möchten, vergleichen Sie die Zeilenpreise für die gewünschte Sprache. Den inlingua Zeilenpreis für die gewünschte Sprache können Sie gerne bei uns anfragen!
Wenn Sie einen Übersetzungsauftrag direkt erteilen,
- bringen Sie die Originaldokumente zu uns
- unterschreiben den Übersetzungsauftrag bei uns im Büro und
- machen sofort eine Anzahlung (Preis für 25 Normzeilen + Preis für die Beglaubigung)
Wir schicken Ihr Dokument sofort an einen Übersetzer und informieren Sie, wenn die Übersetzung nach ca. 5 Werktagen bei uns zur Abholung bereit liegt. Bei Abholung bezahlen Sie die Normzeilen, die über die 25 angezahlten Zeilen hinausgehen (Restzahlung).
Fazit: Die Übersetzung liegt nach ca. 5 Werktagen vor.
Wenn Sie einen Kostenvoranschlag anfragen,
- senden Sie uns einen Scan der zu übersetzenden Dokumente an uns per Email.
- Wir fragen den konkreten Preis beim Übersetzer an und
- nach 1-2 Tagen senden wir Ihnen den konkreten Preis per SMS zu.
Wenn Sie die Übersetzung zu diesem Preis in Auftrag geben möchten, kommen Sie bitte mit den Originaldokumenten zu uns ins Büro, unterschreiben den Übersetzungsauftrag und begleichen die Rechnung. Erst dann senden wir das Dokument an einen Übersetzer und informieren Sie nach ca. 5 Werktagen, wenn die Übersetzung zur Abholung bereit liegt.
Fazit: Die Übersetzung wird erst in Auftrag gegeben, wenn Sie persönlich den Auftrag unterschrieben haben. Wenn Sie den Auftrag unterschrieben haben, liegt die Übersetzung nach ca. 5 Werktagen vor.
Ja, das ist möglich. Die Person, die die Übersetzung für Sie abholen möchte, braucht folgenden Nachweis, damit sie die Übersetzung und die Originaldokumente mitnehmen darf:
- den Original inlingua Abholzettel, den Sie bei Auftragserteilung bekommen haben
- eine Vollmacht, die von Ihnen persönlich unterschrieben ist, die besagt, wer Ihre Übersetzung abholen darf
- ein Ausweisdokument
Bitte beachten Sie: Offene Restzahlungen müssen von der Person, die die Übersetzung abholt, beglichen werden, bevor die Übersetzung mitgenommen werden darf.
Ob eine beglaubigte Übersetzung notwenig ist, hängt vom Ausgangstext und der Verwendung ab. Amtliche Dokumente für Behördenzwecke müssen i.d.R. mit Beglaubigung übersetzt werden, sonst akzeptieren die Behörden sie nicht. Auch bei internationalen Transaktionen und Auslandsgeschäften sind oft beglaubigte Übersetzungen nötig.
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung. Mit dieser Art der Beglaubigung werden Ihre Urkunden und unsere Fachübersetzungen international anerkannt. Ob eine Apostille auf die Übersetzung benötigt wird, müssen Sie bei der zuständigen Behörde klären, bei der die Übersetzung vorgelegt werden soll. Nähere Informationen zur Beglaubigung/Apostille finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Sie haben Fragen zu Übersetzungen bei inlingua?
Sie haben Interesse an einer Übersetzung bei inlingua Ingolstadt und Abensberg? Oder Sie haben noch weitere Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem inlingua Übersetzungsbüro auf. Per Telefon unter 0841 - 88 51 85-0 oder senden Sie eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!